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FairKV

Kündigungsfrist & Sonderkündigungsrecht der Krankenkasse

Wann kannst du deine gesetzliche Krankenkasse wechseln? Hier sind Bindungsfrist, reguläre Kündigung und das Sonderkündigungsrecht kurz und verständlich erklärt.

Bindungsfrist: 12 Monate

Nach dem Beginn einer Mitgliedschaft bist du grundsätzlich 12 Monate an deine Krankenkasse gebunden. Das gilt auch nach einem Wechsel.

Reguläre Kündigung: zwei Monate Frist

Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst du jederzeit wechseln. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats – die Frist beträgt also rund zwei Monate.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht – und kannst auch innerhalb der 12-Monats-Bindung wechseln. In diesem Fall kannst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird.

Du musst meist gar nicht selbst kündigen

Seit 2021 läuft der Wechsel über die neue Kasse: Sobald du dich dort anmeldest, übernimmt sie die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse. Den genauen Ablauf des Wechsels findest du im passenden Ratgeber.

AT

Fachlich geprüft von André Pascal Tito

Zugelassener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, IHK-registriert. Zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026.

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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beiträge, Fristen und Leistungen können sich ändern und je Krankenkasse unterscheiden.